Ihr REHA Antrag

So stellen Sie einen Antrag für medizinisch-psychiatrische Rehabilitation

Bitte verwenden Sie das Formular der Sozialversicherung mit der Bezeichnung „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“. Kreuzen Sie entweder "Stationäre Rehabilitation" oder "Ambulante Rehabilitation" an. Das Auswahlfeld "Psychische Erkrankungen" ist im Online-Formular bereits ausgefüllt. Anschließend können Sie den gewünschten Ort angeben:

  • Bad Hall/OÖ (stationär)
  • Lans/T (stationär)
  • Rust/Bgld (stationär)
  • St. Veit/Sbg (stationär)
  • APR Salzburg (ambulant)
  • APR Graz (ambulant)

Wenn Ihr Antrag vom Pensionsversicherungsträger bewilligt wurde, erhalten Sie von uns in schriftlicher Form den ehest möglichen Termin für Ihren Rehabilitationsaufenthalt.

In unklaren Situationen bieten wir vor Antragsstellung auch ein Vorgespräch an, um abzuklären, ob unser Therapieangebot für Sie geeignet ist.

Bei einem stationären Aufenthalt ist ein gesetzlich vorgeschriebener Selbstbehalt zu entrichten. Die genaue Höhe des Selbstbehaltes wird vom Kostenträger berechnet und bekannt gegeben. Bei einer ambulante Reha ist kein Selbstbehalt zu entrichten

Kontakt Österreichische Sozialversicherung

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien
T: +43 1 711 32 0
F: +43 1 711 32 37 77
E-Mail: PosteingangAllgemein@sozialversicherung.at

www.sozialversicherung.at