Ihr Antrag

So stellen Sie einen Antrag für medizinisch-psychiatrische Rehabilitation

Bitte verwenden Sie das Formular der Sozialversicherung mit der Bezeichnung „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“. Kreuzen Sie entweder "Stationäre Rehabilitation" oder "Ambulante Rehabilitation" an. Das Auswahlfeld "Psychische Erkrankungen" ist im Online-Formular bereits ausgefüllt. Anschließend können Sie den gewünschten Ort angeben:

  • Bad Hall/OÖ (stationär)
  • Lans/T (stationär)
  • Rust/Bgld (stationär)
  • St. Veit/Sbg (stationär)
  • APR Salzburg (ambulant)
  • APR Graz (ambulant)

Wenn Ihr Antrag vom Pensionsversicherungsträger bewilligt wurde, erhalten Sie von uns in schriftlicher Form den ehest möglichen Termin für Ihren Rehabilitationsaufenthalt.

In unklaren Situationen bieten wir vor Antragsstellung auch ein Vorgespräch an, um abzuklären, ob unser Therapieangebot für Sie geeignet ist.

Bei einem stationären Aufenthalt ist ein gesetzlich vorgeschriebener Selbstbehalt zu entrichten. Die genaue Höhe des Selbstbehaltes wird vom Kostenträger berechnet und bekannt gegeben. Bei einer ambulante Reha ist kein Selbstbehalt zu entrichten

So stellen Sie Ihren Antrag für mia - Miteinander Auszeit

Bitte stellen Sie Ihren Antrag über Ihre*n Hausärzt*in oder Fachärzt*in bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Auf dem Antrag kreuzen Sie bitte Kurheilverfahren/GVA an und vermerken Sie mia-Miteinander Auszeit.

Sie können den unten stehenden Antrag direkt ausdrucken oder online ausfüllen und anschließend Ihrem zuständigen Arzt vorlegen.

Der stationäre Aufenthalt dauert 21 Tage. Legen Sie Ihre aktuellen und relevanten Befunde sowie die Ihrer Kinder dem Antrag bei. Wenn der Antrag von mia und dem Versicherungsträger bewilligt wurde, teilen wir Ihnen den ehest möglichen Antrittstermin schriftlich mit. Die Einteilung der Termine erfolgt durch mia.

Weiters sind folgende Formulare auszufüllen und beizulegen
Wo reiche ich den Antrag ein?

Für Versicherte der ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse - sind die Unterlagen bei der Kundenservicestelle der jeweiligen Landesstelle einzureichen.

Für Versicherte anderer Sozialversicherungsträger (SVS, BVAEB etc.) gilt: Bitte reichen Sie die Unterlagen (Antrag und Formulare) bei Ihrer jeweiligen Landesstelle ein.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter:

mia - Miteinander Auszeit
Mag.a Helga Pollheimer

T +43 7258 50 940
F +43 7258 50 940 55
mia@promente-reha.at

Versicherte anderer Kassen

In diesem Fall ersuchen wir vorab, eine Kostenzusage bzw. eine chefärztliche Bewilligung einzuholen. Danach können die Unterlagen an pro mente Reha gesendet werden. In unklaren Situationen bieten wir vor Antragsstellung auch ein Vorgespräch. Es ist ein gesetzlich vorgeschriebener Selbstbehalt zu entrichten. Die genaue Höhe des Selbstbehaltes wird vom Kostenträger berechnet und im Vorfeld von der Krankenkasse bekannt gegeben.

Ausschließungsgründe

Eine Aufnahme bei mia ist nicht möglich, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen:

  • Schwere neurologische und psychiatrische Erkrankungen (z. B. schwere Depression, psychotische Symptomatik, akute Suizidalität)
  • Suchterkrankungen
  • Menschen, die aufgrund ihrer Diagnose einer anderen Therapieform bedürfen (z. b. rein körperliche Beschwerden)
  • Menschen mit akuten Traumatisierungen, die einer anderen Therapieform bedürfen
  • Anfallsleiden
  • Akute Krankheiten, die einer Anstaltspflege bedürfen
  • Mangelnde mündliche Deutschkenntnisse
  • Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand oder Therapiebedarf

Kontakt Österreichische Sozialversicherung

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien
T: +43 1 711 32 0
F: +43 1 711 32 37 77
E-Mail: PosteingangAllgemein@sozialversicherung.at

www.sozialversicherung.at