Ihr mia-Antrag

So stellen Sie Ihren Antrag für mia - Miteinander Auszeit

Bitte stellen Sie Ihren Antrag über Ihre*n Hausärzt*in oder Fachärzt*in bei Ihrem Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS etc., nicht PVA). Auf dem Antrag kreuzen Sie bitte Kurheilverfahren/GVA an und vermerken Sie mia-Miteinander Auszeit.

Sie können den unten stehenden Antrag direkt ausdrucken oder online ausfüllen und anschließend Ihrem zuständigen Arzt vorlegen.

Der stationäre Aufenthalt dauert 21 Tage. Legen Sie Ihre aktuellen und relevanten Befunde sowie die Ihrer Kinder dem Antrag bei (falls vorhanden). Wenn Ihre Antragsunterlagen vom Versicherungsträger an mia übermittelt wurden, werden diese von mia geprüft, ob Ausschließungsgründe für eine Aufnahme vorliegen. Ist das nicht der Fall, wird in einem Telefonat der ehestmögliche Anreisetermin vereinbart. Die Einteilung der Termine erfolgt durch mia.

Weiters sind folgende Formulare auszufüllen und beizulegen

Ausschließungsgründe

Eine Aufnahme bei mia ist nicht möglich, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen:

  • Schwere neurologische und psychiatrische Erkrankungen (z. B. schwere Depression, psychotische Symptomatik, akute Suizidalität, emotional instabile Persönlichkeitsstörung etc.)
  • Suchterkrankungen
  • Ess-Störungen
  • Menschen, die aufgrund ihrer Diagnose einer anderen Therapieform bedürfen (z. b. rein körperliche Beschwerden)
  • Menschen mit akuten Traumatisierungen (PTBS), die einer anderen Therapieform bedürfen
  • Anfallsleiden
  • Akute Krankheiten, die einer Anstaltspflege bedürfen
  • Mangelnde mündliche Deutschkenntnisse
  • Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand oder Therapiebedarf
Wo reiche ich den Antrag ein?

Für Versicherte der ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse - sind alle Unterlagen (Antragsformular, Selbstauskunftsbogen, Auskunftsbogen für das teilnehmende Kind, Einverständniserklärung und Datenschutzerklärung) bei der jeweiligen Landesstelle Kur und Rehabilitation einzureichen.

Für Versicherte anderer Sozialversicherungsträger (SVS, BVAEB, KFL, LKUF) gilt: Bitte reichen Sie alle Unterlagen (Antragsformular, Selbstauskunftsbogen, Auskunftsbogen für das teilnehmende Kind, Einverständniserklärung und Datenschutzerklärung) bei der jeweiligen Abteilung Kur und Rehabilitation ein.

Für Versicherte der KFG gilt: Bitte reichen Sie alle Unterlagen (Antragsformular, Selbstauskunftsbogen, Auskunftsbogen für das teilnehmende Kind, Einverständniserklärung und Datenschutzerklärung) bei der jeweiligen Abteilung Kur und Rehabilitation ein. WICHTIG: Auch für das Kind/die Kinder muss ein Antrag auf einen Rehabilitations-, Kur- und Erholungsaufenthalt gestellt werden!

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter:

mia - Miteinander Auszeit
Mag.a Helga Pollheimer

T +43 7258 50 940
F +43 7258 50 940 55
mia@promente-reha.at

Kontakt Österreichische Sozialversicherung

Dachverband der Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1030 Wien
T: +43 1 711 32 0
F: +43 1 711 32 37 77
E-Mail: PosteingangAllgemein@sozialversicherung.at

www.sozialversicherung.at